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Rechtliches

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstattleistungen. Klar formuliert – so, wie wir auch arbeiten.
01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Nivo Garage – Nikola Mirkovic (nachfolgend «Werkstatt») gegenüber Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Werkstatt ihnen schriftlich zugestimmt hat.

02

Auftragserteilung

Ein Auftrag kommt durch die Unterzeichnung des Werkstattauftrags, durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail oder Messenger) oder durch die Übergabe des Fahrzeugs mit Auftragserteilung zustande. Online-Terminanfragen sind unverbindlich, bis die Werkstatt den Termin bestätigt hat.

Der Kunde bestätigt, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein (Halter oder bevollmächtigte Person).

03

Kostenschätzung und Freigabe

Vor Beginn der Arbeiten erhält der Kunde auf Wunsch eine Kostenschätzung. Diese beruht auf dem zum Zeitpunkt der Prüfung erkennbaren Aufwand und ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

Zeigt sich während der Arbeiten, dass die Kostenschätzung um mehr als 10 % überschritten wird oder zusätzliche Arbeiten notwendig sind, informiert die Werkstatt den Kunden und holt vor der Ausführung dessen Freigabe ein. Ohne Freigabe werden keine zusätzlichen Arbeiten ausgeführt.

Für Diagnosearbeiten, die zur Erstellung einer Kostenschätzung erforderlich sind, kann ein Aufwand verrechnet werden. Der Kunde wird vorab darüber informiert.

04

Ausführung der Arbeiten

Die Werkstatt führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Sie darf Unteraufträge an qualifizierte Partnerbetriebe vergeben (z. B. Karosserie, Lackierung, Spezialdiagnose).

Vereinbarte Termine sind Richtwerte. Bei Verzögerungen – etwa durch Lieferengpässe bei Ersatzteilen oder zusätzlich festgestellte Mängel – informiert die Werkstatt den Kunden so früh wie möglich.

Probefahrten dürfen durchgeführt werden, soweit sie zur Diagnose oder Qualitätskontrolle erforderlich sind.

05

Ersatzteile

Es werden Originalteile oder Teile in Originalqualität verwendet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Werkstatt über, sofern der Kunde nicht bei Auftragserteilung deren Herausgabe verlangt. Ausgenommen sind Teile, die im Rahmen einer Garantie- oder Kulanzabwicklung dem Hersteller zurückgegeben werden müssen.

06

Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit die Werkstatt mehrwertsteuerpflichtig ist. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundenansätze und Ersatzteilpreise.

Die Rechnung ist bei Abholung des Fahrzeugs zu bezahlen (bar, Karte oder TWINT), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Rechnungsstellung gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Bei Zahlungsverzug ist die Werkstatt berechtigt, Verzugszinsen von 5 % sowie Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

07

Abholung und Retentionsrecht

Der Kunde holt das Fahrzeug nach Fertigstellung innert 5 Arbeitstagen ab. Für eine längere Standzeit kann eine angemessene Standgebühr verrechnet werden.

Die Werkstatt hat für ihre Forderungen aus dem Auftrag ein Retentionsrecht am Fahrzeug gemäss Art. 895 ff. ZGB. Sie kann die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Bezahlung verweigern.

08

Gewährleistung

Auf ausgeführte Arbeiten gewährt die Werkstatt eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahme. Für eingebaute Ersatzteile gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten, mindestens jedoch die gesetzliche Gewährleistung.

Mängel sind der Werkstatt unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Die Werkstatt hat das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde Minderung oder Wandelung verlangen.

Ausgeschlossen sind Mängel, die auf normalem Verschleiss, unsachgemässer Nutzung, Eingriffen Dritter oder vom Kunden beigestellten Teilen beruhen. Für vom Kunden beigestellte Teile übernimmt die Werkstatt keine Gewährleistung.

09

Haftung

Die Werkstatt haftet für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für im Fahrzeug belassene Wertgegenstände übernimmt die Werkstatt keine Haftung. Das Fahrzeug ist während der Standzeit durch die Versicherung des Halters gedeckt; Schäden durch Elementarereignisse oder Dritte sind darüber abzuwickeln.

Bei Fahrzeugprüfungen (MFK-Vorbereitung) übernimmt die Werkstatt keine Garantie für das Bestehen der amtlichen Prüfung. Sie prüft nach bestem Wissen die relevanten Punkte und behebt festgestellte Mängel nach Freigabe.

10

Ersatzfahrzeuge

Stellt die Werkstatt ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, gelten die dafür separat vereinbarten Bedingungen (Nutzungsdauer, Kilometer, Selbstbehalt). Der Kunde haftet für Bussen und Schäden während der Nutzungsdauer.

11

Datenschutz

Die Werkstatt bearbeitet Personen- und Fahrzeugdaten gemäss ihrer Datenschutzerklärung. Fahrzeugdaten können zur Auftragserfüllung an Ersatzteillieferanten, Partnerbetriebe oder Prüfstellen weitergegeben werden.

12

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Siebnen, Kanton Schwyz, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Stand: September 2026